Die Kantone setzen das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) um – in enger Zusammenarbeit mit ihren Regionen und Gemeinden. Das Gesetz verlangt, dass die künftige Siedlungsentwicklung in erster Linie in den bestehenden Bauzonen erfolgt.
Ab Inkrafttreten des revidierten Gesetzes am 1. Mai 2014 hatten die Kantone fünf Jahre Zeit, um ihre Richtpläne anzupassen. In Kantonen, die am 30.04.2019 keinen vom Bundesrat genehmigten Richtplan haben, galt ein Einzonungsstopp. Dasselbe galt, wenn sie keine dem RPG entsprechende Regelung zum Mehrwertausgleich haben. Seit Oktober 2022 verfügen alle Kantone über Richtpläne, die dem revidierten RPG entsprechen.
Dokumente
Gemeindespezifische Wohnbautätigkeit besser verstehen (PDF, 29 MB, 11.03.2024)Studie Wüest Partner AG