RPG 1: Umsetzung in den Kantonen

Die Kantone setzen das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) um – in enger Zusammenarbeit mit ihren Regionen und Gemeinden. Das Gesetz verlangt, dass die künftige Siedlungsentwicklung in erster Linie in den bestehenden Bauzonen erfolgt. Der Paradigmenwechsel stellt die Planungsbehörden vor anspruchsvolle Aufgaben.

Ab Inkrafttreten des revidierten Gesetzes am 1. Mai 2014 hatten die Kantone fünf Jahre Zeit, um ihre Richtpläne anzupassen. In Kantonen, die am 30.04.2019 keinen vom Bundesrat genehmigten Richtplan haben, galt ein Einzonungsstopp. Dasselbe galt, wenn sie keine dem RPG entsprechende Regelung zum Mehrwertausgleich haben. Seit Oktober 2022 verfügen alle Kantone über Richtpläne, die dem revidierten RPG entsprechen.

Übersichtskarte Richtplanung der Kantone

Kantonale Richtpläne

Der Richtplan ist das zentrale Steuerungsinstrument der Kantone. Er stimmt die raumwirksamen Tätigkeiten aller staatlichen Ebenen im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung ab. Kantonale Richtpläne müssen zwingend eine kantonale Raumentwicklungsstrategie enthalten, das Siedlungsgebiet festlegen sowie aufzeigen, wie Siedlungen nach innen entwickelt und die Bauzonen dimensioniert werden sollen.  

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